Zum Hauptinhalt springen

Ich analysiere Ausgangslage und Potentiale von Liegenschaften und Immobilienprojekten, unterstütze Bauherr*innen, Haus- und Wohnungseigentümer*innen in der Wahrung ihrer Eigentümer*innen- und Auftraggeber*innenpflichten und bringe mit Freude meine Expertise im Sinne meiner Auftraggeber*innen zur Umsetzung.

Ich besitze den Mut, die Neugierde und Leichtigkeit, scheinbar Unlösbares lösen zu wollen.

Die Lösung

Der 5-Schritte-Plan zur Erreichung der Ziele:

Analyse der Problemstellungen

Darstellung der Aufgabe(n) und Lösungsansätzen

Priorisierung der einzelnen Schritte

Umsetzung nach Vorgaben aus Schritt 3

Abschluss und Dokumentation

Vorteile einer Zusammenarbeit mit Ute Reinprecht.

Kein Stress – keine Wege, keine Sorgen.

Dank technischer und rechtlicher Kompetenz schnelle Ergebnisse.

Ein Ziel, ein Weg, eine Ansprechpartnerin.

Sie profitieren von (m)einem großartigen Netzwerk.

Entscheidungen einfach und erfolgreich treffen.

Projektziele sicher erreichen dank Know-how und Erfahrung.

    Leistungen, die für sich sprechen:

    Im Rahmen der Projektentwicklung

    • Bauherr*innenvertretung
    • Organisatorische Abwicklung von Planungsprozessen, Genehmigungsverfahren und Bauvorhaben
    • Unterstützung bei nicht delegierbaren Bauherr*innenleistungen wie:
      • das Setzen von Projektzielen
      • Aufbereitung für Entscheidungen zu Planungsphasen, Abnahmen etc.
      • Wahrnehmung der zentralen Projektanlaufstelle
      • Konfliktmanagement
      • projektbezogenen Repräsentationspflichten z.B. bei Behörden, kommunalen Entscheidungsträgern, Konsulenten etc.

    Im Rahmen des Bestandserhalts und der Bestandsentwicklung

    • Feststellen von Entwicklungspotentialen anhand vorhandener Baubewilligungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, der Bauordnung von Wien und sonstiger rechtlicher Bestimmungen
    • Unterstützung zur Erwirkung von Baubewilligungen für nicht konsensmäßigen Bestand
    • Unterstützung bei Entscheidungsprozessen für Sanierungsmaßnahmen
    • Koordinierung von Planungsprozessen
    • Begleitung im Genehmigungsverfahren bis hin zur Fertigstellunganzeige
    • Erstellung von Bauwerksbüchern

    In der Ankaufs- und Finanzierungsphase

    • Überprüfung von Projektstudien auf ihre Umsetzbarkeit hinsichtlich aller Aspekte der Bau- und Raumordnung
    • Überprüfung von Projektstudien hinsichtlich ausgewiesener erzielbarer Nutzflächen
    • Beratung bei Wohnungskauf 

    Für Planer*innen und Bauträger*innen

    • Unterstützung in Fragen zur Bau- und Raumordnung inkl. Nebengesetze sowie der OIB-Richtlinien
    • Überprüfung und Bestätigungen zur rechtskonformen Planung lt. OIB RL 3 und 4
    • Grundrissoptimierungen
    • Bauwerksbücher

    Für Kommunen

    • Bestandsaufnahmen
    • Analyse der Infrastruktur und des Aktionsraums
    • Strukturanalyse im Kontext der Quartiers- bzw. Stadtentwicklung
    • Feststellung des Entwicklungspotentials
    • Unterstützung bei Entscheidungsfindungen
    • Entwicklung der Leitidee und der Leitziele
    • Entwicklung der Empfehlungen zur sozialen und Quartiersinfrastruktur
    • Projektentwicklung

    Die Expertin

    „Ich liebe, was ich tue! Und das schon seit vielen Jahren. Das ist die Basis meines Erfolgs!“

    Ute Reinprecht

    Ich bin

    Architektin, Städtebauerin und seit 2006 Projektentwicklerin für den frei finanzierten Wohnbau in Wien. 19 Jahre war ich in Planung, Projekt- und Planungskoordination, ÖBA und Stadtraumforschung tätig und für vier Jahre für Genehmigungsverfahren im Anlagenbau verantwortlich. In diesen vier Jahren habe ich ca. 3000 Verfahren in den Bereichen Baurecht, Stadtbild, Denkmalschutz, Naturschutz, Luftfahrt- und Bahnrecht abgewickelt.

    Seit 2003 bin ich in der Immobilienwirtschaft zuständig für Projektentwicklung, Projektmanagement und -steuerung, Baubetreuung, Baurecht und Vergabe. Als Projektentwicklerin habe ich ca. 125.000m² Wohnnutzfläche und ca. 35.000m² Gewerbeflächen entwickelt, im Bewilligungsverfahren begleitet und einer Baubewilligung und Fertigstellung zugeführt.

    Durch beherztes und engagiertes Auftreten stehe ich im ständigen Austausch mit der Baubehörde, der Magistratsdirektion Wien, der Bauinnung, dem ASI und der WKO.

    Milestones:

    TU Graz Studium der Architektur, Schwerpunkt Städtebau, Abschluss mit Auszeichnung

    • 2001

      Diplomzertifikat zur Wirtschaftstrainerin

    • 2008

      Befähigung für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Bauträger)

    • 2010

      Befähigung zur Ziviltechnikerin für das Fachgebiet Architektur

    • 2024

      Vereidigung zur Ziviltechnikerin für Architektur und Gründung eines eigenen Unternehmens

    Weitere Highlights

    • Mitglied im Ausschuss für Bauregeln 
    • Mitglied der Prüfungskommission WKW Bauträger
    • Mitglied der Arbeitsgespräche Koordinationsstelle Baubehörde – Kammer der Ziviltechniker*innen, Architekt*innen und Ingenieur*innen
    • Mitglied der Kontaktgespräche Stadtbaudirektion – Baubehörde – Bauträger
    • Mitglied der Jour-Fixe Barrierefreies Planen und Bauen in Wien
    • Expertin in den OIB-Konferenzen 2014, 2017 und 2022 für die WKW und WKO Landes- und Bundesinnung Bau

    Vielfältige Zielgruppe – meine Auftraggeber sind:

    Investor*innen, Family Offices
    Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümer*innen
    Banken, Versicherungen
    Rechtsanwälte, Treuhänder
    Sachverständige für Immobilienbewertung
    Bauträger*innen
    Planer*innen
    Ausführende
    Hausverwaltungen
    Kommunen

    Wissen ist Macht:

    „Balkonkraftwerke“ Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002

    Ab 1. September 2024 tritt eine Änderung des WEG 2002 in Kraft mit der das Anbringen von steckerfertigen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW durch einzelne Wohnungseigentümer*innen an deren Balkon oder Terrasse, bei dem in der Regel auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden, erleichtert wird.

    Änderungswillige Wohnungseigentümer*innen müssen vor Montage zwar die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer*innen einholen, allerdings weder die Verkehrsüblichkeit noch ihr wichtiges Interesse nachweisen.

    Eine nicht erteilte Zustimmung kann durch Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden.

    Bei Einhaltung der form- und inhaltsgebundenen gesetzlichen Voraussetzungen benötigt die/der Änderungswillige nicht mehr die aktive Zustimmung aller übrigen Miteigentümer*innen, sondern hat nach deren Verständigung, lediglich den Ablauf der Widerspruchsfrist abzuwarten.

    Mit besonderem Hinweis auf den letzten Absatz des Beitrags:  "Balkonkraftwerke" WKO